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AGB

Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Boldea Bau KG. Diese Richtlinien sind entscheidend für den rechtlichen Schutz sowohl unserer Kunden als auch unseres Unternehmens. In diesen Bedingungen legen wir unsere Vertragsmodalitäten fest, die unter anderem Informationen über Leistungen, Preise und die Bedingungen für Vertragsabschlüsse umfassen. Es ist wichtig, dass unsere AGB klar und verständlich sind, um potenzielle Missverständnisse zu vermeiden. Wir empfehlen, dass alle Kunden sich diese Bedingungen sorgfältig durchlesen. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Bauleistungen (Österreich)

für Boldea Bau KG (Mustertext)

Unternehmen: Boldea Bau KG, Hauptstraße 12, 2232 Deutsch‑Wagram, Österreich
Tel.: +43 (0) 123 4567 · E‑Mail: info@boldebau.at · Web: www.boldebau.at
Stand: 31.03.2026

1. Geltungsbereich und Einbeziehung

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge über Bau‑, Sanierungs‑, Montage‑, Reparatur‑ und sonstige Werkleistungen („Bauleistungen“) zwischen Boldea Bau KG („Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber.
1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, außer der Auftragnehmer stimmt diesen schriftlich zu.
1.3 ÖNORM B 2110 / B 2118 (optional): Die ÖNORMen sind keine Gesetze, sondern AGB‑artige Vertragsnormen und gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart werden. [zivilrecht...ivie.ac.at], [handwerkundbau.at]

Empfehlung für eure Angebotsvorlage: „Es gelten diese AGB. Soweit ausdrücklich vereinbart, gelten ergänzend die ÖNORM B 2110/B 2118 in der jeweils aktuellen Fassung.“

2. Angebot, Vertragsabschluss, Unterlagen

2.1 Angebote sind – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – freibleibend.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterfertigung des Angebots/Leistungsverzeichnisses oder durch tatsächliche Leistungsaufnahme.
2.3 Pläne, Skizzen, Konzepte und technische Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne Zustimmung nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

3. Leistungsumfang, Ausführung, Mitwirkung

3.1 Umfang und Qualität ergeben sich aus Angebot, Leistungsverzeichnis, Plänen, Baubeschreibung und etwaigen Nachträgen.
3.2 Der Auftraggeber hat erforderliche Mitwirkungen rechtzeitig zu erbringen (Zugang, Strom/Wasser, Freimachung von Arbeitsflächen, Planfreigaben, behördliche Genehmigungen, Koordination anderer Gewerke).
3.3 Verzögerungen/Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

4. Preise, Kostenvoranschlag, Regiearbeiten

4.1 Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Abgaben (insb. USt.) sowie allfälliger Nebenkosten (Anfahrt, Entsorgung, Gebühren), sofern nicht ausdrücklich inkludiert.
4.2 Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
4.3 Regie-/Stundenlohnarbeiten werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Regiestundenzettel gelten als anerkannt, wenn nicht binnen 3 Werktagen schriftlich widersprochen wird.

5. Nachträge / Leistungsänderungen

5.1 Änderungen/Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen grundsätzlich der Schriftform (Nachtrag).
5.2 Ist Schriftform vor Ausführung nicht möglich, gelten Leistungen als beauftragt, wenn sie vom Auftraggeber angeordnet wurden oder zur ordnungsgemäßen Ausführung erforderlich waren; Vergütung nach angemessenen Einheitspreisen bzw. Regie.

6. Termine, Bauzeit, höhere Gewalt

6.1 Fristen/Termine sind nur verbindlich, wenn schriftlich als verbindlich vereinbart.
6.2 Ereignisse höherer Gewalt (z. B. extreme Witterung, Streik, behördliche Maßnahmen, Lieferengpässe) verlängern Fristen angemessen.

7. Abnahme / Übernahme

7.1 Der Auftraggeber hat nach Fertigstellung binnen angemessener Frist eine Abnahme/Übernahme durchzuführen.
7.2 Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt; erkannte Mängel sind aufzunehmen.
7.3 Teilabnahmen sind zulässig (z. B. Rohbau, Abdichtung, Estrich) und können gesondert abgerechnet werden.

8. Rechnungslegung, Fälligkeit, Zurückbehalt

8.1 Rechnungen sind binnen 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anders vereinbart.
8.2 Akontorechnungen nach Baufortschritt sind zulässig.
8.3 Ein Zurückbehalt von Zahlungen ist nur im angemessenen Verhältnis zum behaupteten Mangel zulässig.

9. Zahlungsverzug, Verzugszinsen, Mahnspesen

9.1 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verrechnen.
9.2 Unternehmergeschäft (B2B): gesetzlich 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
9.3 Mahn‑ und Inkassokosten dürfen im angemessenen Umfang geltend gemacht werden.
9.4 Der Auftragnehmer kann bei Verzug Leistungen bis zur Zahlung aussetzen. [jusline.at], [ris.bka.gv.at]

10. Gewährleistung und Mängel

10.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln: Der Übergeber/Werkunternehmer leistet Gewähr, dass die Leistung dem Vertrag entspricht (bedungene oder gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften).
10.2 B2B-Mängelrüge (Waren/Materiallieferungen im beidseitigen Unternehmergeschäft): Mängel sind innerhalb angemessener Frist nach Untersuchung anzuzeigen, sonst gehen Gewährleistungs-/Schadenersatzansprüche verloren.
10.3 Der Auftragnehmer ist zur Verbesserung/Austausch berechtigt, soweit gesetzlich zulässig.
10.4 Keine Gewährleistung für Mängel, die auf beigestellte Stoffe/Pläne/Anweisungen des Auftraggebers zurückgehen (sofern Warnpflichten erfüllt) oder auf unsachgemäße Nutzung, Fremdeingriffe, fehlende Wartung. [ris.bka.gv.at], [jusline.at] [jusline.at], [ris.bka.gv.at]

11. Haftung

11.1 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer – soweit gesetzlich zulässig – nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder reine Vermögensschäden.
11.2 Für Personenschäden haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen.
11.3 Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (zwingendes Recht).

12. Eigentumsvorbehalt (Material)

12.1 Geliefertes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
12.2 Der Auftraggeber hat jede Beeinträchtigung (z. B. Pfändung) unverzüglich mitzuteilen.

13. Rücktritt / Vertragsauflösung

13.1 Bei wesentlicher Vertragsverletzung (insb. Zahlungsverzug) kann der Auftragnehmer unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zurücktreten.
13.2 Bei Stornierung durch den Auftraggeber sind bereits erbrachte Leistungen sowie nachweisliche Kosten (Materialbestellungen, Planungsleistungen, Reservierungen) zu vergüten; darüber hinaus ein angemessenes Entgelt, soweit gesetzlich zulässig.

14. Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsabwicklung. Details siehe Datenschutzerklärung unter www.boldebau.at/datenschutz

15. Schlussbestimmungen

15.1 Es gilt österreichisches Recht.
15.2 Gerichtsstand für Unternehmer ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers, soweit zulässig.
15.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

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